C44.- Sonstige bösartige Neubildungen der Haut

ICD-10-GM 2020Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen
Inklusive:

Bösartige Neubildung: Schweißdrüsen

Bösartige Neubildung: Talgdrüsen

Exklusive:

Bösartiges Melanom der Haut C43.-

Haut der Genitalorgane C51-C52 C60.- C63.-

Kaposi-Sarkom C46.-

Subkodes10

C44.0 Sonstige bösartige Neubildungen: LippenhautMorbi-RSA
C44.1 Sonstige bösartige Neubildungen: Haut des Augenlides, einschließlich KanthusMorbi-RSA
C44.2 Sonstige bösartige Neubildungen: Haut des Ohres und des äußeren GehörgangesMorbi-RSA
C44.3 Sonstige bösartige Neubildungen: Haut sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile des GesichtesMorbi-RSA
C44.4 Sonstige bösartige Neubildungen: Behaarte Kopfhaut und Haut des HalsesMorbi-RSA
C44.5 Sonstige bösartige Neubildungen: Haut des RumpfesMorbi-RSA
C44.6 Sonstige bösartige Neubildungen: Haut der oberen Extremität, einschließlich SchulterMorbi-RSA
C44.7 Sonstige bösartige Neubildungen: Haut der unteren Extremität, einschließlich HüfteMorbi-RSA
C44.8 Sonstige bösartige Neubildungen: Haut, mehrere Teilbereiche überlappendMorbi-RSA
C44.9 Bösartige Neubildung der Haut, nicht näher bezeichnetMorbi-RSA

Änderungen

2010Bestand
Sonstige bösartige Neubildungen der Haut

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2020 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte