C43.3 Bösartiges Melanom sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile des Gesichtes

ICD-10-GM 2017Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig

Alphabetisches Verzeichnis13

Malignes Melanom der Ala nasi
Primärschlüssel
Malignes Melanom der Augenbraue
Primärschlüssel
Malignes Melanom der Glabella
Primärschlüssel
Malignes Melanom der Nase
Primärschlüssel
Malignes Melanom der Nasolabialfalte
Primärschlüssel
Malignes Melanom der Schläfe
Primärschlüssel
Malignes Melanom der Stirn
Primärschlüssel
Malignes Melanom der Wange
Primärschlüssel
Malignes Melanom der äußeren Nase
Primärschlüssel
Malignes Melanom der äußeren Wange
Primärschlüssel
Malignes Melanom des Gesichts
Primärschlüssel
Malignes Melanom des Kiefers
Primärschlüssel
Malignes Melanom des Kinns
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Bösartiges Melanom sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile des Gesichtes

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2017 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte