C41.30 Bösartige Neubildung des Knochens und des Gelenkknorpels: Rippen

ICD-10-GM 2018Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Morbi-RSABösartige Neubildung der Luftröhre, der Bronchien, der Lunge, der Pleura / des Knochens und des Gelenkknorpels — Zuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.

Alphabetisches Verzeichnis6

Bösartige Neubildung der Rippe
Primärschlüssel
Rippensarkom
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung des Kostovertebralgelenks a.n.k.
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung des Rippenknorpels
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung des Kostalknorpels
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung der Knochenhaut der Rippen
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Bösartige Neubildung des Knochens und des Gelenkknorpels: Rippen

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2018 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte