C40.- Bösartige Neubildung des Knochens und des Gelenkknorpels der Extremitäten

ICD-10-GM 2021Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen

Subkodes6

C40.0 Bösartige Neubildung des Knochens und des Gelenkknorpels: Skapula und lange Knochen der oberen ExtremitätMorbi-RSA
C40.1 Bösartige Neubildung des Knochens und des Gelenkknorpels: Kurze Knochen der oberen ExtremitätMorbi-RSA
C40.2 Bösartige Neubildung des Knochens und des Gelenkknorpels: Lange Knochen der unteren ExtremitätMorbi-RSA
C40.3 Bösartige Neubildung des Knochens und des Gelenkknorpels: Kurze Knochen der unteren ExtremitätMorbi-RSA
C40.8 Bösartige Neubildung: Knochen und Gelenkknorpel der Extremitäten, mehrere Teilbereiche überlappendMorbi-RSA
C40.9 Bösartige Neubildung: Knochen und Gelenkknorpel einer Extremität, nicht näher bezeichnetMorbi-RSA

Änderungen

2010Bestand
Bösartige Neubildung des Knochens und des Gelenkknorpels der Extremitäten

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2021 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte