C40.1 Bösartige Neubildung des Knochens und des Gelenkknorpels: Kurze Knochen der oberen Extremität

ICD-10-GM 2016Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig

Alphabetisches Verzeichnis15

Bösartige Neubildung der Daumenknochen
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung der Fingerknochen
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung der Handknochen
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung der Handphalangen
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung der Handwurzelknochen
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung der Knochenhaut der Finger
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung der Knochenhaut der Hand
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung der Knochenhaut der Handphalangen
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung der Knochenhaut der Handwurzel
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung der Knochenhaut der kurzen Knochen der oberen Gliedmaßen
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung der Knochenhaut der Mittelhand
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung der Knochenhaut des Daumens
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung der kurzen Knochen der oberen Gliedmaßen a.n.k.
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung der Mittelhandknochen
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung des Metakarpus
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Bösartige Neubildung des Knochens und des Gelenkknorpels: Kurze Knochen der oberen Extremität

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2016 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte