C39.0 Bösartige Neubildung: Obere Atemwege, Teil nicht näher bezeichnet

ICD-10-GM 2017Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Morbi-RSAAndere bösartige Neubildung der Atemwege / intrathorakale bösartige Neubildung / Bösartige Neubildung der Harnwege / des Ovars, der Parametrien und Plazenta — Zuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.

Alphabetisches Verzeichnis5

Bösartige Neubildung der oberen Atemwege
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung der oberen Luftwege
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung des oberen Respirationstraktes a.n.k.
Primärschlüssel
Karzinom der oberen Luftwege
Primärschlüssel
Krebs der oberen Luftwege
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Bösartige Neubildung: Obere Atemwege, Teil nicht näher bezeichnet

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2017 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte