C30-C39 Bösartige Neubildungen der Atmungsorgane und sonstiger intrathorakaler Organe

ICD-10-GM 2020Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): – · ambulant (§ 295 SGB V): –
Inklusive:

Mittelohr

Exklusive:

Mesotheliom C45.-

Subkodes8

C30.- Bösartige Neubildung der Nasenhöhle und des Mittelohres
C31.- Bösartige Neubildung der Nasennebenhöhlen
C32.- Bösartige Neubildung des Larynx
C33 Bösartige Neubildung der TracheaMorbi-RSA
C34.- Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge⚖ 2
C37 Bösartige Neubildung des ThymusMorbi-RSA
C38.- Bösartige Neubildung des Herzens, des Mediastinums und der Pleura
C39.- Bösartige Neubildung sonstiger und ungenau bezeichneter Lokalisationen des Atmungssystems und sonstiger intrathorakaler Organe

Änderungen

2010Bestand
Bösartige Neubildungen der Atmungsorgane und sonstiger intrathorakaler Organe

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2020 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte