C30.1 Bösartige Neubildung: Mittelohr

ICD-10-GM 2017Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Morbi-RSAAndere bösartige Neubildung der Atemwege / intrathorakale bösartige Neubildung / Bösartige Neubildung der Harnwege / des Ovars, der Parametrien und Plazenta — Zuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.
Inklusive:

Cellulae mastoideae

Innenohr

Tuba auditiva [Eustachio]

Exklusive:

Gehörgang (äußerer) C43.2 C44.2

Haut des (äußeren) Ohres C43.2 C44.2

Knöcherner Gehörgang (Meatus) C41.01

Ohrknorpel C49.0

Alphabetisches Verzeichnis12

Bösartige Neubildung der Cellulae mastoideae
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung der Eustachi-Röhre
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung der Mastoidzellen
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung der Paukenhöhle
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung der Tuba auditiva
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung des Antrum maxillare tympanicum
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung des Cavum tympani
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung des Innenohrs
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung des inneren Gehörganges
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung des Mittelohres
Primärschlüssel
Mittelohrkarzinom
Primärschlüssel
Mittelohrkrebs
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Bösartige Neubildung: Mittelohr

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2017 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte