C26.8 Bösartige Neubildung: Verdauungssystem, mehrere Teilbereiche überlappend

ICD-10-GM 2020Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Morbi-RSABösartige Neubildungen der Schilddrüse, Nebenschilddrüse, Paraganglien sowie weiterer endokriner Drüsen / des Kolons / andere, n.n.bez. der Verdauungsorgane / des Peritoneums / der Haut / der männlichen Geschlechtsorgane / der Niere / Nierenbeckens / der Gebärmutter / anderer ung enügend bezeichneter Lokalisation — Zuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.
Text:

[Siehe Hinweis 5 am Anfang dieses Kapitels]

Inklusive:

Bösartige Neubildung der Verdauungsorgane, deren Ursprungsort nicht unter den Kategorien C15-C26.1 klassifiziert werden kann

Exklusive:

Speiseröhren-Magen-Übergang C16.0

Änderungen

2010Bestand
Bösartige Neubildung: Verdauungssystem, mehrere Teilbereiche überlappend

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2020 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte