C25.- Bösartige Neubildung des Pankreas

ICD-10-GM 2016Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen

Subkodes8

C25.0 Bösartige Neubildung: Pankreaskopf
C25.1 Bösartige Neubildung: Pankreaskörper
C25.2 Bösartige Neubildung: Pankreasschwanz
C25.3 Bösartige Neubildung: Ductus pancreaticus
C25.4 Bösartige Neubildung: Endokriner Drüsenanteil des Pankreas⚖ 1
C25.7 Bösartige Neubildung: Sonstige Teile des Pankreas
C25.8 Bösartige Neubildung: Pankreas, mehrere Teilbereiche überlappend
C25.9 Bösartige Neubildung: Pankreas, nicht näher bezeichnet

Änderungen

2010Bestand
Bösartige Neubildung des Pankreas

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2016 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte