C24.8 Bösartige Neubildung: Gallenwege, mehrere Teilbereiche überlappend

ICD-10-GM 2021Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Morbi-RSABösartige Neubildung des Dünndarms / des Peritoneums und Retroperitoneums / der Gallenblase / der Gallengänge / des Pharynx / des Kehlkopfs / der Luftröhre / der Bronchien / der Lunge / der Pleura / des Knochens / des Gelenkknorpels / Neubildung der Mamma (Alter < 45 Jahre) — Zuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.
Text:

[Siehe Hinweis 5 am Anfang dieses Kapitels]

Inklusive:

Bösartige Neubildung der Gallenwege, deren Ursprungsort nicht unter den Kategorien C22.0-C24.1 klassifiziert werden kann

Bösartige Neubildung mit Beteiligung sowohl der intra- als auch der extrahepatischen Gallengänge

Alphabetisches Verzeichnis1

Bösartige Neubildung der intra- und extrahepatischen Gallengänge
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Bösartige Neubildung: Gallenwege, mehrere Teilbereiche überlappend

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2021 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte