C22.- Bösartige Neubildung der Leber und der intrahepatischen Gallengänge

ICD-10-GM 2021Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen
Exklusive:

Gallenwege o.n.A. C24.9

Sekundäre bösartige Neubildung der Leber C78.7

Subkodes7

C22.0 LeberzellkarzinomMorbi-RSA
C22.1 Intrahepatisches GallengangskarzinomMorbi-RSA
C22.2 HepatoblastomMorbi-RSA
C22.3 Angiosarkom der LeberMorbi-RSA
C22.4 Sonstige Sarkome der LeberMorbi-RSA
C22.7 Sonstige näher bezeichnete Karzinome der LeberMorbi-RSA
C22.9 Bösartige Neubildung: Leber, nicht näher bezeichnetMorbi-RSA

Änderungen

2010Bestand
Bösartige Neubildung der Leber und der intrahepatischen Gallengänge

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2021 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte