C15.5 Bösartige Neubildung: Ösophagus, unteres Drittel

ICD-10-GM 2021Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Morbi-RSABösartige Neubildung des Pankreas, des ZNS sowie des Ösophagus — Zuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.
⚖ Regellage1 SEG-4-Empfehlung · zuletzt 01.01.2026 — Regeln außerhalb des Katalogs

Regeln außerhalb des Katalogs1

gilt über C15.-FoKA: Konsens

Ein im Krankenhaus bekannter Patient wurde in schlechtem AZ mit bekanntem inoperablem Ösophaguskarzinom aufgenommen mit tumorbedingter Ösophagusstenose. Therapie: Ösophagusbougierung. Entlassung des Patienten am Folgetag ohne weitere Maßnahmen. Was ist die Hauptdiagnose, das Ösophaguskarzinom (C15.

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis3

Bösartige Neubildung des distalen Drittels des Ösophagus
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung des unteren Drittels des Ösophagus
Primärschlüssel
Distales Ösophaguskarzinom
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Bösartige Neubildung: Ösophagus, unteres Drittel

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2021 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte