C11.2 Bösartige Neubildung: Seitenwand des Nasopharynx

ICD-10-GM 2010Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Inklusive:

Pharyngeales Tubenostium

Recessus pharyngeus

Rosenmüller-Grube

Alphabetisches Verzeichnis9

Bösartige Neubildung der Rosenmüller-Grube
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung der seitlichen Wand des Nasenrachenraums
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung des Ostium pharyngeum der Tuba auditiva
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung des pharyngealen Recessus
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung des pharyngealen Tubenostiums
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung des Recessus pharyngeus
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung des seitlichen Nasenrachenraums
Primärschlüssel
Karzinom des seitlichen Nasenrachenraums
Primärschlüssel
Krebs des seitlichen Nasenrachenraums
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Bösartige Neubildung: Seitenwand des Nasopharynx

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2010 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte