C10.4 Bösartige Neubildung: Kiemengang

ICD-10-GM 2019Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Morbi-RSABösartige Neubildung des Dünndarms / des Peritoneums und Retroperitoneums / der Gallenblase / der Gallengänge / des Pharynx — Zuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.
Inklusive:

Branchiogene Zyste [Lokalisation der Neubildung]

Alphabetisches Verzeichnis4

Branchiogenes Karzinom
Primärschlüssel
Branchiales Karzinom
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung einer branchiogenen Zyste
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung der Kiemenspalte
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Bösartige Neubildung: Kiemengang

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2019 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte