C09.9 Bösartige Neubildung: Tonsille, nicht näher bezeichnet

ICD-10-GM 2016Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Inklusive:

Tonsille: Gaumen-

Tonsille: Schlund-

Tonsille: o.n.A.

Alphabetisches Verzeichnis9

Angiosarkom der Tonsillen
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung der Fauces
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung der Gaumenmandel
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung der Gaumentonsille
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung der Schlundtonsille
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung der Tonsilla palatina
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung der Tonsillen
Primärschlüssel
Tonsillenkarzinom
Primärschlüssel
Tonsillenkrebs
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Bösartige Neubildung: Tonsille, nicht näher bezeichnet

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2016 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte