C09.0 Bösartige Neubildung: Fossa tonsillaris

ICD-10-GM 2021Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Morbi-RSABösartige Neubildung des Dünndarms / des Peritoneums und Retroperitoneums / der Gallenblase / der Gallengänge / des Pharynx / des Kehlkopfs / der Luftröhre / der Bronchien / der Lunge / der Pleura / des Knochens / des Gelenkknorpels / Neubildung der Mamma (Alter < 45 Jahre) — Zuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.

Alphabetisches Verzeichnis5

Bösartige Neubildung der Fossa tonsillaris
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung des glossopharyngealen Sulkus
Primärschlüssel
Karzinom der Fossa tonsillaris
Primärschlüssel
Karzinom des Sulcus glossopharyngeus
Primärschlüssel
Krebs der Fossa tonsillaris
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Bösartige Neubildung: Fossa tonsillaris

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2021 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte