C08.- Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter großer Speicheldrüsen

ICD-10-GM 2020Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen
Exklusive:

Bösartige Neubildung der kleinen Speicheldrüsen, die entsprechend ihrer anatomischen Lokalisation klassifiziert werden

Bösartige Neubildung der kleinen Speicheldrüsen o.n.A. C06.9

Parotis C07

Subkodes4

C08.0 Bösartige Neubildung: Glandula submandibularisMorbi-RSA⚖ 1
C08.1 Bösartige Neubildung: Glandula sublingualisMorbi-RSA
C08.8 Bösartige Neubildung: Große Speicheldrüsen, mehrere Teilbereiche überlappendMorbi-RSA
C08.9 Bösartige Neubildung: Große Speicheldrüse, nicht näher bezeichnetMorbi-RSA

Änderungen

2010Bestand
Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter großer Speicheldrüsen

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2020 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte