C08.1 Bösartige Neubildung: Glandula sublingualis

ICD-10-GM 2018Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Morbi-RSABösartige Neubildung der peripheren Nerven / des Bindegewebes / des Mundes / der Zunge / des Rektums / des Magens — Zuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.

Alphabetisches Verzeichnis8

Bösartige Neubildung der Glandula sublingualis
Primärschlüssel
Unterzungendrüsenkarzinom
Primärschlüssel
Karzinom der Glandula sublingualis
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung der Unterzungendrüse
Primärschlüssel
Krebs der Glandula sublingualis
Primärschlüssel
Unterzungendrüsenkrebs
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung des Ductus sublingualis
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung der Unterzungenspeicheldrüse
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Bösartige Neubildung: Glandula sublingualis

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2018 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte