C06.0 Bösartige Neubildung: Wangenschleimhaut

ICD-10-GM 2020Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Morbi-RSABösartige Neubildung der peripheren Nerven / des Bindegewebes / des Mundes / der Zunge / des Rektums / des Magens — Zuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.
Inklusive:

Mundschleimhaut o.n.A.

Wange, innere

Alphabetisches Verzeichnis11

Bösartige Neubildung der bukkalen Schleimhaut
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung der inneren Wange
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung der Mundschleimhaut a.n.k.
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung der Wangeninnenseite
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung der Wangenschleimhaut
Primärschlüssel
Mundschleimhautkarzinom
Primärschlüssel
Mundschleimhautkrebs
Primärschlüssel
Plattenepithelkarzinom der Wangenschleimhaut
Primärschlüssel
Wangenschleimhautkarzinom
Primärschlüssel
Wangenschleimhautkrebs
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung der Mundschleimhaut
zurückgezogenPrimärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Bösartige Neubildung: Wangenschleimhaut

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2020 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte