C02.- Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile der Zunge

ICD-10-GM 2023Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen

Subkodes7

C02.0 Bösartige Neubildung: ZungenrückenMorbi-RSAATC: 17
C02.1 Bösartige Neubildung: ZungenrandMorbi-RSAATC: 17
C02.2 Bösartige Neubildung: ZungenunterflächeMorbi-RSAATC: 17
C02.3 Bösartige Neubildung: Vordere zwei Drittel der Zunge, Bereich nicht näher bezeichnetMorbi-RSAATC: 17
C02.4 Bösartige Neubildung: ZungentonsilleMorbi-RSAATC: 17
C02.8 Bösartige Neubildung: Zunge, mehrere Teilbereiche überlappendMorbi-RSAATC: 17
C02.9 Bösartige Neubildung: Zunge, nicht näher bezeichnetMorbi-RSAATC: 17

Diagnosehäufigkeit

5.863 Fälle · 64 % Männer · Gipfel 60 bis unter 65 Jahre · 43 % Hals-Nasen-Ohrenheilkunde’23

Zusammengezählt über alle Kodes unter C02.-.

Rang 420 von 1.537 auf derselben Katalogebene · 0,033 % aller Krankenhausfälle · Hälfte der Fälle ab etwa 65 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Fälle
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeFälleMännerFrauenAnteil⌀ Tage
unter 1 Jahr000––
1 bis unter 5 Jahre2200,034 %4,5
5 bis unter 10 Jahre000––
10 bis unter 15 Jahre000––
15 bis unter 18 Jahre000––
18 bis unter 20 Jahre9360,15 %3,8
20 bis unter 25 Jahre164120,27 %8,4
25 bis unter 30 Jahre2712150,46 %6,7
30 bis unter 35 Jahre5835230,99 %9,3
35 bis unter 40 Jahre12592332,1 %8,1
40 bis unter 45 Jahre14284582,4 %8,1
45 bis unter 50 Jahre220155653,8 %7,8
50 bis unter 55 Jahre4633171467,9 %7,2
55 bis unter 60 Jahre84061322714 %8,2
60 bis unter 65 Jahre1.07773534218 %7,5
65 bis unter 70 Jahre97662834817 %8,6
70 bis unter 75 Jahre71948923012 %8,6
75 bis unter 80 Jahre5112862258,7 %9,1
80 bis unter 85 Jahre4182122067,1 %9,1
85 bis unter 90 Jahre213921213,6 %9,4
90 bis unter 95 Jahre4112290,70 %7,5
ab 95 Jahren6240,10 %3,7

Verweildauer nach Alter: zwischen ⌀ 7,2 Tagen (50 bis unter 55 Jahre) und ⌀ 9,4 Tagen (85 bis unter 90 Jahre).

Behandelnde Fachabteilung

5.863 Fälle

Vor allem Hals-Nasen-Ohrenheilkunde und Zahn- u. Kieferheilkunde, Mund- u. Kieferchirurgie (43 % und 29 %)

  • Hals-Nasen-Ohrenheilkunde43 %2.523
  • Zahn- u. Kieferheilkunde, Mund- u. Kieferchirurgie29 %1.672
  • Strahlenheilkunde16 %918
  • Innere Medizin4,7 %275
  • Hämatologie und internistische Onkologie4,0 %233
  • Übrige 15 Abteilungen4,1 %242
▸ Übrige einzeln
  • Sonstige Fachabteilung1,4 %84
  • Gastroenterologie0,99 %58
  • Chirurgie0,49 %29
  • Intensivmedizin0,29 %17
  • Nephrologie0,20 %12
  • Geriatrie0,17 %10
  • Plastische Chirurgie0,15 %9
  • Neurologie0,12 %7
  • Pneumologie0,12 %7
  • Neurochirurgie0,051 %3
  • Kardiologie0,034 %2
  • Frauenheilkunde und Geburtshilfe0,017 %1
  • Gefäßchirurgie0,017 %1
  • Pädiatrie0,017 %1
  • Unfallchirurgie0,017 %1

Gezählt wird die Abteilung mit der längsten Verweildauer des Falls — nicht jede, die den Patienten gesehen hat.

Gezählt werden Entlassungen, nicht Personen — wer mehrfach im Jahr stationär war, zählt mehrfach. Erfasst ist ausschließlich die Hauptdiagnose: wie oft der Kode als Nebendiagnose vergeben wird, sagt diese Statistik nicht. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Mittelwerte sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Änderungen

2010Bestand
Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile der Zunge

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2023 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte