C02.4 Bösartige Neubildung: Zungentonsille

ICD-10-GM 2018Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Morbi-RSABösartige Neubildung der peripheren Nerven / des Bindegewebes / des Mundes / der Zunge / des Rektums / des Magens — Zuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.
Exklusive:

Tonsille o.n.A. C09.9

Alphabetisches Verzeichnis7

Karzinom der Zungenmandel
Primärschlüssel
Karzinom der Zungentonsille
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung der Zungentonsille
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung der Zungenmandel
Primärschlüssel
Zungenmandelkrebs
Primärschlüssel
Krebs der Zungentonsille
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung der Tonsilla lingualis
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Bösartige Neubildung: Zungentonsille

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2018 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte