C02.3 Bösartige Neubildung: Vordere zwei Drittel der Zunge, Bereich nicht näher bezeichnet

ICD-10-GM 2020Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Morbi-RSABösartige Neubildung der peripheren Nerven / des Bindegewebes / des Mundes / der Zunge / des Rektums / des Magens — Zuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.
Inklusive:

Beweglicher Zungenteil o.n.A.

Mittleres Drittel der Zunge o.n.A.

Alphabetisches Verzeichnis5

Bösartige Neubildung des beweglichen Zungenteils
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung des mittleren Zungendrittels
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung des vorderen Zungenteils a.n.k.
Primärschlüssel
Zungenkarzinom des beweglichen Zungenteils
Primärschlüssel
Zungenkrebs des beweglichen Zungenteils
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Bösartige Neubildung: Vordere zwei Drittel der Zunge, Bereich nicht näher bezeichnet

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2020 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte