C02.0 Bösartige Neubildung: Zungenrücken

ICD-10-GM 2020Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Morbi-RSABösartige Neubildung der peripheren Nerven / des Bindegewebes / des Mundes / der Zunge / des Rektums / des Magens — Zuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.
Inklusive:

Vordere zwei Drittel der Zunge, Dorsalfläche

Exklusive:

Dorsalfläche der Zungenbasis C01

Alphabetisches Verzeichnis12

Bösartige Neubildung der dorsalen Zunge
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung der dorsalen Zungenoberfläche
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung der vorderen zwei Drittel der Dorsalfläche der Zunge
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung der Zungenmittellinie a.n.k.
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung des Zungenrückens
Primärschlüssel
Dorsaler Zungenkrebs
Primärschlüssel
Dorsales Zungenkarzinom
Primärschlüssel
Oberflächliche bösartige Neubildung der dorsalen Zunge
Primärschlüssel
Oberflächlicher dorsaler Zungenkrebs
Primärschlüssel
Oberflächliches dorsales Zungenkarzinom
Primärschlüssel
Zungenrückenkarzinom
Primärschlüssel
Zungenrückenkrebs
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Bösartige Neubildung: Zungenrücken

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2020 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte