C01 Bösartige Neubildung des Zungengrundes

ICD-10-GM 2018Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Morbi-RSABösartige Neubildung der peripheren Nerven / des Bindegewebes / des Mundes / der Zunge / des Rektums / des Magens — Zuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.
Inklusive:

Dorsalfläche der Zungenbasis

Fixierter Zungenteil o.n.A.

Hinteres Drittel der Zunge

Alphabetisches Verzeichnis12

Zungengrundkrebs
Primärschlüssel
Zungengrundkarzinom
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung des Zungengrundes
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung der Zungenwurzel
Primärschlüssel
Zungenwurzelkrebs
Primärschlüssel
Zungenwurzelkarzinom
Primärschlüssel
Karzinom des fixierten Zungenteils
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung des fixierten Zungenteils
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung der Dorsalfläche der Zungenbasis
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung des hinteren Drittels der Zunge
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung des unbeweglichen Zungenteils
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung des hinteren Zungenteils
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Bösartige Neubildung des Zungengrundes

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2018 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte