B96.5! Pseudomonas und andere Nonfermenter als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind

ICD-10-GM 2025Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): nur als Ausrufezeichenkode · ambulant (§ 295 SGB V): nur als Ausrufezeichenkode
AusrufezeichenkodeAusrufezeichenschlüsselnummer (sekundäre Schlüsselnummer): Sie darf nicht allein benutzt werden, kann aber zusätzlich zu einem Primärkode angegeben werden, um eine Diagnose näher zu spezifizieren.
CCL:1234Complication and Comorbidity Level je Partition: Als Nebendiagnose kann dieser Kode mit den Stufen 1, 2, 3, 4 in die PCCL-Berechnung eingehen.
Laborausnahme EBMBei Laboruntersuchungen zu dieser Diagnose kann die Laborausschlussziffer des EBM (32006) gewählt werden.
⚖ Regellage2 verbindliche Regeln · zuletzt 17.08.2022 — Regeln außerhalb des Katalogs
Inklusive:

Acinetobacter

Burkholderia

Pseudomonas aeruginosa

Stenotrophomonas

Regeln außerhalb des Katalogs2

SchlichtungKlärung Erregerkodierung bei Infektion/ Sekundärinfektion einer offenen Wunde (z.B. Hautulkus)17.08.2022
gilt für Aufnahmen ab 01.10.2022 · auch für Rechnungen, die am 17.08.2022 in MD-Prüfung warengilt über B96.-!

Bei klar infizierten offenen Wunden werden nachgewiesene Erreger (B95.-!, B96.-!, B98.-!) zusätzlich zur Infektion kodiert, sofern Mehraufwand nach D003 besteht. Bei chronischen Wunden ohne Infektzeichen nur bei per Score belegter pathologischer Besiedlung und resistenzgerechter Arzneitherapie. Bezug: DKR D003.

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gilt über B96.-!

-Anmerkung: Erläuterungen, die mit den entsprechenden Abschnitten aus dem Regelwerk für die WHO-Ausgabe der ICD-10 (Band II) identisch sind, sind am Ende mit „(WHO)“ gekennzeichnet.

▸ Für einen Fall prüfen: welche Regeln gelten am Aufnahmedatum?
Kodetext B96.5! im Jahrgang 2026 →

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis8

Acinetobacter als Erreger
Nur Zusatz
Burkholderia als Erreger
Nur Zusatz
Pseudomonas aeruginosa als Erreger
Nur Zusatz
Pseudomonas als Erreger
Nur Zusatz
Stenotrophomonas als Erreger
Nur Zusatz
Otitis externa durch Pseudomonas aeruginosa
Primär + Zusatz
Arthritis durch Pseudomonas
Primär + Zusatz
Harnwegsinfektion durch Pseudomonas
Primär + Zusatz

Änderungen

2010Bestand
Pseudomonas und andere Nonfermenter als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2025 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte