B94.81 Folgezustände der (infektiösen) Mononukleose durch Gamma-Herpesviren

ICD-10-GM 2027Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
1 – 124Altersbeschränkung: 1 Jahre – 124 Jahre (Kann-Kriterium). Außerhalb dieses Bereichs erzeugt der Grouper eine Warnung, akzeptiert den Kode aber.
⚖ Regellage1 verbindliche Regel — Regeln außerhalb des Katalogs
Inklusive:

Folgezustände der (infektiösen) Mononukleose durch Epstein-Barr-Viren

Regeln außerhalb des Katalogs1

gilt über B94.-

Folgezustände oder Spätfolgen einer Krankheit sind aktuelle Krankheitszustände, die durch eine frühere Krankheit hervorgerufen wurden.

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis4

Folgezustand einer infektiösen Mononukleose durch Epstein-Barr-Viren
Primärschlüssel
Folgezustand einer infektiösen Mononukleose durch Gamma-Herpes-Viren
Primärschlüssel
Folgezustand einer Mononukleose durch Epstein-Barr-Viren
Primärschlüssel
Folgezustand einer Mononukleose durch Gamma-Herpes-Viren
Primärschlüssel

Änderungen1

2026Neu
Folgezustände der (infektiösen) Mononukleose durch Gamma-Herpesviren
übergeleitet aus B94.8

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2027 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte