B19.9 Nicht näher bezeichnete Virushepatitis ohne hepatisches Koma

ICD-10-GM 2019Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
IfSGMeldepflichtige Krankheit nach dem Infektionsschutzgesetz. Bei Verdacht, Erkrankung oder Tod ist eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt erforderlich.
⚖ Regellage1 verbindliche Regel — Regeln außerhalb des Katalogs
Inklusive:

Virushepatitis o.n.A.

Regeln außerhalb des Katalogs1

gilt über B19.-

Kapitel XV enthält zwei Bereiche zur Kodierung von Komplikationen in der Schwangerschaft:

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis15

Inokulationshepatitis
Primärschlüssel
Transfusionshepatitis
Primärschlüssel
Positives Hepatitisantigen
Primärschlüssel
Virushepatitis
Primärschlüssel
Hepatitis durch Immunisation
Primärschlüssel
Homologe Serumhepatitis
Primärschlüssel
Hepatitisinfektion
Primärschlüssel
Vorhandensein von HBV-DNA
Primärschlüssel
Vorhandensein von HCV-RNA
Primärschlüssel
Vorhandensein von HCV-Antikörpern
Primärschlüssel
Vorhandensein von HAV-Antikörpern
Primärschlüssel
Vorhandensein von HBV-Antikörpern
Primärschlüssel
Infektiöse Hepatitis
Primärschlüssel
Postinfektiöse Arthropathie bei Virushepatitis a.n.k.
Kreuz / Stern
Postinfektiöse Arthritis bei Virushepatitis
Kreuz / Stern

Änderungen

2010Bestand
Nicht näher bezeichnete Virushepatitis ohne hepatisches Koma

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2019 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte