B15-B19 Virushepatitis

ICD-10-GM 2021Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): – · ambulant (§ 295 SGB V): –
⚖ Regellage1 verbindliche Regel — Regeln außerhalb des Katalogs
Kodierhinweis:

Soll bei Posttransfusionshepatitis die Substanz angegeben werden, ist eine zusätzliche Schlüsselnummer (Kapitel XX) zu benutzen.

Exklusive:

Folgezustände der Virushepatitis B94.2

Hepatitis durch Herpesviren [Herpes simplex] B00.8

Hepatitis durch Zytomegalieviren B25.1

Regeln außerhalb des Katalogs1

gilt über B15.-

Kapitel XV enthält zwei Bereiche zur Kodierung von Komplikationen in der Schwangerschaft:

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes5

B15.- Akute Virushepatitis AIfSG⚖ 1Laborausnahme EBM
B16.- Akute Virushepatitis BIfSG⚖ 1Laborausnahme EBM
B17.- Sonstige akute VirushepatitisIfSG⚖ 1Laborausnahme EBM
B18.- Chronische Virushepatitis⚖ 1Laborausnahme EBM
B19.- Nicht näher bezeichnete VirushepatitisIfSG⚖ 1

Änderungen

2010Bestand
Virushepatitis

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2021 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte