B09 Nicht näher bezeichnete Virusinfektion, die durch Haut- und Schleimhautläsionen gekennzeichnet ist

ICD-10-GM 2020Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Morbi-RSASonstige Infektionen — Zuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.
Inklusive:

Enanthem o.n.A. durch Viren

Exanthem o.n.A. durch Viren

Alphabetisches Verzeichnis7

Roseola
Primärschlüssel
Roseolen
Primärschlüssel
Virales Enanthem
Primärschlüssel
Virales Exanthem
Primärschlüssel
Virusdermatitis
Primärschlüssel
Virusenanthem
Primärschlüssel
Virusexanthem
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Nicht näher bezeichnete Virusinfektion, die durch Haut- und Schleimhautläsionen gekennzeichnet ist

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2020 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte