B05.- Masern

ICD-10-GM 2017Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen
IfSGMeldepflichtige Krankheit nach dem Infektionsschutzgesetz. Bei Verdacht, Erkrankung oder Tod ist eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt erforderlich.
Laborausnahme EBMBei Laboruntersuchungen zu dieser Diagnose kann die Laborausschlussziffer des EBM (32006) gewählt werden.
Inklusive:

Morbilli

Exklusive:

Subakute sklerosierende Panenzephalitis A81.1

Subkodes7

B05.0 kompliziert durch EnzephalitisIfSGLaborausnahme EBM
B05.1 kompliziert durch MeningitisIfSGLaborausnahme EBM
B05.2 kompliziert durch PneumonieIfSGMorbi-RSA⚖ 1Laborausnahme EBMATC: 38
B05.3 kompliziert durch Otitis mediaIfSGLaborausnahme EBM
B05.4 mit DarmkomplikationenIfSGLaborausnahme EBM
B05.8 mit sonstigen KomplikationenIfSGLaborausnahme EBM
B05.9 ohne KomplikationIfSGLaborausnahme EBM

Änderungen

2010Bestand
Masern

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2017 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte