IfSGMeldepflichtige Krankheit nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG). Bei Verdacht, Erkrankung oder Tod ist eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt erforderlich.
IfSG-LaborBei Laboruntersuchungen zu dieser Diagnose kann die Laborausschlussziffer des EBM (32006) gewählt werden.
Kodierhinweis:
Benutze für Zwecke der externen Qualitätssicherung nach § 137 SGB V eine zusätzliche Schlüsselnummer U69.01U69.04, um den zeitlichen Bezug einer vollstationär behandelten Pneumonie bei erwachsenen Personen (18 Jahre und älter) zur stationären Krankenhausaufnahme anzugeben.