A50.- Syphilis connata

ICD-10-GM 2015Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen
1 – 124Altersbeschränkung: 1 Jahre – 124 Jahre (Kann-Kriterium). Außerhalb dieses Bereichs erzeugt der Grouper eine Warnung, akzeptiert den Kode aber.
Laborausnahme EBMBei Laboruntersuchungen zu dieser Diagnose kann die Laborausschlussziffer des EBM (32006) gewählt werden.

Subkodes9

A50.0 Floride konnatale Frühsyphilis1 – 124Laborausnahme EBM
A50.1 Latente konnatale Frühsyphilis1 – 124Laborausnahme EBM
A50.2 Konnatale Frühsyphilis, nicht näher bezeichnet1 – 124Laborausnahme EBM
A50.3 Konnatale spätsyphilitische Augenkrankheit1 – 124Laborausnahme EBM
A50.4 Konnatale spätauftretende Neurosyphilis [Juvenile Neurosyphilis]1 – 124Laborausnahme EBM
A50.5 Sonstige Formen der floriden konnatalen Spätsyphilis1 – 124Laborausnahme EBM
A50.6 Latente konnatale Spätsyphilis1 – 124Laborausnahme EBM
A50.7 Konnatale Spätsyphilis, nicht näher bezeichnet1 – 124Laborausnahme EBM
A50.9 nicht näher bezeichnet1 – 124Laborausnahme EBM

Änderungen

2010Bestand
Syphilis connata

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2015 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte