A50.- Syphilis connata

ICD-10-GM 2010Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen
Altersbeschränkung: (Kann-Kriterium). Außerhalb dieses Bereichs erzeugt der Grouper eine Warnung, akzeptiert den Kode aber.

Subkodes9

A50.0 Floride konnatale Frühsyphilis
A50.1 Latente konnatale Frühsyphilis
A50.2 Konnatale Frühsyphilis, nicht näher bezeichnet
A50.3 Konnatale spätsyphilitische Augenkrankheit
A50.4 Konnatale spätauftretende Neurosyphilis [Juvenile Neurosyphilis]
A50.5 Sonstige Formen der floriden konnatalen Spätsyphilis
A50.6 Latente konnatale Spätsyphilis
A50.7 Konnatale Spätsyphilis, nicht näher bezeichnet
A50.9 nicht näher bezeichnet

Änderungen

2010Bestand
Syphilis connata

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2010 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte