A20.- Pest

ICD-10-GM 2016Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen
SeltenDiese Erkrankung gilt in Mitteleuropa als selten — ein Hinweis, die Kodierung zu prüfen.
IfSGMeldepflichtige Krankheit nach dem Infektionsschutzgesetz. Bei Verdacht, Erkrankung oder Tod ist eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt erforderlich.
Laborausnahme EBMBei Laboruntersuchungen zu dieser Diagnose kann die Laborausschlussziffer des EBM (32006) gewählt werden.
Inklusive:

Infektion durch Yersinia pestis

Subkodes7

A20.0 BubonenpestSeltenIfSGLaborausnahme EBM
A20.1 HautpestSeltenIfSGLaborausnahme EBM
A20.2 LungenpestSeltenIfSGLaborausnahme EBM
A20.3 PestmeningitisSeltenIfSGLaborausnahme EBM
A20.7 PestsepsisSeltenIfSG⚖ 1Laborausnahme EBM
A20.8 Sonstige Formen der PestSeltenIfSGLaborausnahme EBM
A20.9 nicht näher bezeichnetSeltenIfSGLaborausnahme EBM

Änderungen

2010Bestand
Pest

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2016 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte