A19.- Miliartuberkulose

ICD-10-GM 2016Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen
IfSGMeldepflichtige Krankheit nach dem Infektionsschutzgesetz. Bei Verdacht, Erkrankung oder Tod ist eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt erforderlich.
Laborausnahme EBMBei Laboruntersuchungen zu dieser Diagnose kann die Laborausschlussziffer des EBM (32006) gewählt werden.
Inklusive:

Tuberkulöse Polyserositis

Tuberkulose: disseminiert

Tuberkulose: generalisiert

Subkodes5

A19.0 Akute Miliartuberkulose einer einzelnen näher bezeichneten LokalisationIfSGLaborausnahme EBM
A19.1 Akute Miliartuberkulose mehrerer LokalisationenIfSGLaborausnahme EBM
A19.2 Akute Miliartuberkulose, nicht näher bezeichnetIfSGLaborausnahme EBM
A19.8 Sonstige MiliartuberkuloseIfSGLaborausnahme EBM
A19.9 nicht näher bezeichnetIfSGLaborausnahme EBM

Änderungen

2010Bestand
Miliartuberkulose

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2016 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte