A19.9 Miliartuberkulose, nicht näher bezeichnet

ICD-10-GM 2019Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
IfSGMeldepflichtige Krankheit nach dem Infektionsschutzgesetz. Bei Verdacht, Erkrankung oder Tod ist eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt erforderlich.
Laborausnahme EBMBei Laboruntersuchungen zu dieser Diagnose kann die Laborausschlussziffer des EBM (32006) gewählt werden.

Alphabetisches Verzeichnis8

Miliartuberkulose
Primärschlüssel
Disseminierte Tuberkulose
Primärschlüssel
Miliare Lungentuberkulose
Primärschlüssel
Generalisierte Tuberkulose
Primärschlüssel
Tuberkulöse Polyserositis
Primärschlüssel
Septische Tuberkulose a.n.k.
Primärschlüssel
Diffuse Tuberkulose
Primärschlüssel
Multiple Tuberkulose
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Miliartuberkulose, nicht näher bezeichnet

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2019 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte