A16.1 Lungentuberkulose, bakteriologische, molekularbiologische und histologische Untersuchung nicht durchgeführt

ICD-10-GM 2016Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
IfSGMeldepflichtige Krankheit nach dem Infektionsschutzgesetz. Bei Verdacht, Erkrankung oder Tod ist eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt erforderlich.
Laborausnahme EBMBei Laboruntersuchungen zu dieser Diagnose kann die Laborausschlussziffer des EBM (32006) gewählt werden.
Inklusive:

Unter A16.0 aufgeführte Zustände, bakteriologische, molekularbiologische und histologische Untersuchung nicht durchgeführt

Alphabetisches Verzeichnis5

Bakteriologisch und histologisch nicht untersuchte Lungentuberkulose
Primärschlüssel
Bakteriologisch und histologisch nicht untersuchte tuberkulöse Bronchiektasie
Primärschlüssel
Bakteriologisch und histologisch nicht untersuchte tuberkulöse Lungenfibrose
Primärschlüssel
Bakteriologisch und histologisch nicht untersuchte tuberkulöse Pneumonie
Primärschlüssel
Bakteriologisch und histologisch nicht untersuchter tuberkulöser Pneumothorax
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Lungentuberkulose, bakteriologische, molekularbiologische und histologische Untersuchung nicht durchgeführt

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2016 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte