Die Fallpauschale vergütet den ganzen Fall einmal — Operation, Anästhesie, Sachkosten und Nachbetreuung —, gleich ob ein Vertragsarzt oder ein Krankenhaus ihn erbringt und wie viele Ärzte beteiligt sind.
| Jahr | Basis-DRG | Fallpauschale | mit Nachsorge |
|---|---|---|---|
| 2024 | L20B | 1.791,58 € | – |
| 2025 | L20B | 1.999,51 € | 2.029,51 € |
| 2026 | L20C | 1.777,25 € | 1.807,25 € |
Die Basis-DRG hat gewechselt: derselbe Kode steht in den Jahren für unterschiedliche Fälle — Beträge über die Jahre sind nicht ohne Weiteres vergleichbar.
Kodes aus den Prozedurentabellen, die die Definition dieser Hybrid-DRG im aG-DRG-Definitionshandbuch verlangt. Ob ein Fall hierher gruppiert, hängt von den übrigen Bedingungen ab (weitere Prozeduren, Seite, PCCL, Alter, Verweildauer).
69 Hybrid-DRG in 38 Leistungsbereichen, für ambulante und vollstationäre Fälle mit bis zu zwei Belegungstagen. Die Fallpauschalen hat der ergänzte erweiterte Bewertungsausschuss festgesetzt; Spalte B enthält 30 € mehr für die postoperative Nachbehandlung durch das Krankenhaus. Anlage 1 nennt keine Leistungsbereiche je OPS-Kode mehr.
Welche Hybrid-DRG ein Fall erhält, entscheidet ein vom InEK zertifizierter Grouper nach Diagnosen, PCCL, Alter und Verweildauer.