Ergänzende Tagesentgelte - Zusätzliche Tagesentgelte für Psychiatrie und Psychosomatik
Ergänzende Tagesentgelte werden je Tag zusätzlich zu den bewerteten PEPP der voll- und teilstationären Behandlung abgerechnet (§ 6 PEPPV). Ausgelöst werden sie durch OPS-Kodes für 1:1-Betreuung, Intensivbehandlung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen in der Kleinstgruppe oder einzeln.