ET02.01 Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei erwachsenen Patienten mit mindestens 3 Merkmalen: Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei erwachsenen Patienten mit 3 Merkmalen

VerwendungAbrechenbar je Tag — für jeden Tag, an dem der auslösende OPS-Kode gilt, zusätzlich zum Tagesentgelt der PEPP.
2 OPSAuslösend ist der unten genannte OPS-Kode, so wie er für den Tag kodiert ist.
PEPPV
  • Zusätzlich zu den bewerteten PEPP der Anlagen 1a und 2a (PEPP) — voll- und teilstationär (§ 6 Satz 1 PEPPV 2027).
  • Mit Ausnahme des ET02 auch an nicht abrechenbaren Verlegungstagen (§ 6 Satz 2).
  • Daneben sind Zusatzentgelte (ZP) abrechenbar (§ 6 Satz 3, § 5 Abs. 1 Satz 2).
  • Mehrere Differenzierungen desselben ET am selben Kalendertag sind nicht abrechenbar — z. B. neben ET02.03 nicht ET02.04 oder ET02.05 (Klarstellungen zur PEPPV 2027, Nr. 5).
Katalog 2016PEPP-Version 2016, Anlage 5

Entgelt berechnenPEPP-Entgeltkatalog 2016, Anlage 5 · § 1 Abs. 2, § 6 PEPPV

Bewertungsrelation je Tag · ET02.010,1871
Entgelt je Tag · 0,1871 × 320,00 €, auf Cent gerundet59,87 €
1 Tag59,87 €

Je Kalendertag höchstens eine Differenzierung desselben ET (Klarstellungen zur PEPPV, Nr. 5). Der Basisentgeltwert ist krankenhausindividuell und wird in diesem Browser gemerkt.

Auslösender OPS-Kode2

  • 9-619Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei erwachsenen Patienten mit 3 Merkmalen
  • 9-61aIntensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei erwachsenen Patienten mit 4 Merkmalen