R61F Lymphom und nicht akute Leukämie ohne bestimmte komplizierende Faktoren, ohne äuß. schw. CC, mit kompl. Diagnose od. kompliz. Prozedur, Alter < 16 Jahre od. best. Lymphom mit best. Chemotherapie od. kompl. Diagnose od. andere Komplexbehandlung MRE

VerwendungFallpauschale — vom Grouper aus Haupt- und Nebendiagnosen, Prozeduren und Falldaten ermittelt; abgerechnet wird sie mit den Werten der Anlage, die zur Versorgungsform des Falles passt.
MPartition "M" — medizinische Fallpauschalen. Die Partition sagt, welche Art von Behandlung die Fallpauschale abbildet.
BR 0,9170,917 nach Anlage 1a (Hauptabteilung). Kalkuliert auf 7,0 Belegungstage, Abschlag ab dem 1. und tagesbezogenes Entgelt ab dem 14. Belegungstag.
Pflege 1,2419/TgTagesbezogene Bewertungsrelation des Pflegeerlöskatalogs. Sie wird zusätzlich zur Fallpauschale mit dem krankenhausindividuellen Pflegeentgeltwert vergütet (§ 6a KHEntgG).
Ausnahme WiederaufnahmeVon der Fallzusammenführung ausgenommen: Eine Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus führt bei dieser Fallpauschale nicht zur Zusammenfassung der Fälle (§ 2 Abs. 1 und 2 FPV).
Katalog 2020aG-DRG-Version 2020 und Pflegeerlöskatalog 2020

Bewertung und VerweildauerAnlage 1a

Bewertungsrelation
0,917
Hauptabteilung
Mittlere Verweildauer
7,0 Tg
Belegungstage der Kalkulation
Untere GVD
1 Tg
BR 0,454/Tag
Obere GVD
14 Tg
BR 0,129/Tag
Pflegeerlös
1,2419
Bewertungsrelation pro Tag
Verweildauer-KorridorBelegungstage
Regelbereich
Zuschlag
1114
Untere GVD:
bis Tag 1 · BR 0,454/Tag
Mittlere VWD:
7,0 Tage
Obere GVD:
ab Tag 14 · BR 0,129/Tag

Entgelt berechnen

§ 1 FPV — vereinfacht

Bewertungsrelation0,9173.851,40 €
Effektive Bewertungsrelation0,9173.851,40 €
Pflegeerlös · 1,2419/Tag × 78,69332.173,33 €
Summe6.024,73 €

Vereinfachte Berechnung: Zu- und Abschläge der Grenzverweildauern sowie der Pflegeerlös. Verlegungsabschläge, Zusatzentgelte und krankenhausindividuelle Vereinbarungen sind nicht berücksichtigt. Bundesland, Landesbasisfallwert und Pflegeentgeltwert werden in diesem Browser gespeichert; mit einem Bundesland kommt der abrechenbare Landesbasisfallwert (letzter Stand des Jahres) aus den Basisfallwerten.

Bewertungsrelationen je Anlage2

AnlageVersorgungsformBR⌀ VWDuGVDoGVDVerlegungPflege
Anlage 1aHauptabteilung0,9177,01 · 0,45414 · 0,1290,1131,2419
Anlage 1bBelegabteilung0,7507,01 · 0,37314 · 0,1070,0931,2419
Belegoperateur + Beleganästhesist: 0,748

Entwicklung seit 2014

BR 2020 0,917zum Vorjahr -27,5 %⌀ VWD 7,0 Tage (Vorjahr 6,6)Pflege/Tag 1,2419
BewertungsrelationPflegeerlös je Tag⌀ Verweildauer, Tage (rechte Achse)
JahrBR±⌀ VWDGVDPflege
20261,191+3,9 %9,02–201,0112
20251,146+4,8 %8,72–191,0269
20241,093+5,5 %8,22–181,0448
20231,036+6,3 %8,02–171,0805
20220,975-2,8 %7,01–141,1762
20211,003+9,4 %7,21–151,2029
20200,917-27,5 %7,01–141,2419
20191,265+4,5 %6,61–13–
20181,210-14,7 %5,91–12–
20171,418+16,8 %5,11–10–
20161,214-7,5 %4,7––9–
20151,313-6,1 %5,1––11–
20141,3995,5––12–

Änderungen6

2022Titel geändert
Lymphom und nicht akute Leukämie ohne bestimmte kompliz. Faktoren, ohne oh. äuß. schw. CC, mit kompl. Diagnose od. kompliz. Prozedur, Alter < 16 J. od. best. Lymphom mit best. Chemotherapie od. kompl. Diagnose od. andere Komplexbeh. isolat.pflichtige Erreger b. isolationspfl. Erregern
2021Titel geändert
Lymphom und nicht akute Leukämie ohne bestimmte komplizierende kompliz. Faktoren, ohne äuß. schw. CC, mit kompl. Diagnose od. kompliz. Prozedur, Alter < 16 Jahre J. od. best. Lymphom mit best. Chemotherapie od. kompl. Diagnose od. andere Komplexbehandlung MRE Komplexbeh. isolat.pflichtige Erreger
2020Pflegeausgliederung
Pflegepersonalkosten aus der Bewertungsrelation ausgegliedert — der Rückgang der BR gegenüber 2019 ist keine Abwertung.
2019Titel geändert
Lymphom und nicht akute Leukämie, oh. Sepsis, oh. kompliz. Konstell., oh. Leukämie ohne bestimmte kompliz. komplizierende Faktoren, oh. ohne äuß. schw. CC, mit kompl. Diagnose od. Knochenaffektionen od. Knochenmarkbiopsie, kompliz. Prozedur, Alter < 16 J. Jahre od. best. Lymphom mit best. Chemotherapie od. kompl. Diagnose od. andere Komplexbehandlung MRE
2018Titel geändert
Lymphom und nicht akute Leukämie, ohne oh. Sepsis, ohne oh. kompliz. Konstell., oh. bestimmte kompliz. Konstellation, ohne Agranul., ohne Portimpl., ohne Komplexbeh. MRE, ohne kompl. Diagnostik bei Leukämie, ohne Faktoren, oh. äuß. schw. CC, mit kompl. Diagnose oder Knochenaffektionen, od. Knochenaffektionen od. Knochenmarkbiopsie, Alter < 16 Jahre J. od. best. Lymphom mit best. Chemotherapie
2016Titel geändert
Lymphom und nicht akute Leukämie, ohne Sepsis, ohne komplizierende kompliz. Konstellation, ohne Agranulozytose, Agranul., ohne Portimpl., ohne Komplexbeh. MRE, ohne Portimplantation, kompl. Diagnostik bei Leukämie, ohne äußerst schwere äuß. schw. CC, mit komplexer kompl. Diagnose oder Knochenaffektionen, Alter < 16 Jahre
2014Bestand
Lymphom und nicht akute Leukämie, ohne Sepsis, ohne komplizierende Konstellation, ohne Agranulozytose, ohne Portimplantation, ohne äußerst schwere CC, mit komplexer Diagnose oder Knochenaffektionen, Alter < 16 Jahre

Katalogjahre 2014–2026, Werte der Versorgungsform Hauptabteilung(Anlage 1a/1d, sonst krankenhausindividuell). Blasse Werte gleichen dem Vorjahr; eine graue Veränderung der BR fällt in ein Jahr mit neuer Bezeichnung oder Pflegeausgliederung. Kurzzeichen am Jahr: N neu, T neue Bezeichnung, A andere Anlage, P Pflegeausgliederung. Abkürzungen in der Bezeichnung («äuß. schw. CC») gelten nicht als Änderung.

Erläuterungen des Katalogs

▸ Erläuterungen zu den Spalten
  1. 1)Belegungstage, die der Kalkulation der Fallpauschale zu Grunde gelegt wurden.
  2. 2)Erster Belegungstag, an dem nach § 1 Abs. 3 ein Abschlag von der Fallpauschale vorzunehmen ist.
  3. 3)Erster Belegungstag, an dem nach § 1 Abs. 2 ein tagesbezogenes Entgelt zusätzlich zur Fallpauschale gezahlt wird.
  4. 4)Eine Zusammenfassung von Fällen bei Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus nach § 2 Abs. 1 und 2 erfolgt nicht.
  5. 5)Wenn die Definition der DRG keine untere Grenzverweildauer und / oder keine obere Grenzverweildauer zulässt, dann werden im Katalog entsprechend keine Werte angegeben.
  6. 6)Bei den in der DRG-Bezeichnung angegebenen Punktwerten für die intensivmedizinische Komplexbehandlung handelt es sich bei dem ersten Wert um die Aufwandspunkte für die intensivmedizinische Komplexbehandlung im Kindesalter (8-98d.*), bei dem zweiten Wert um die Aufwandspunkte für die Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung (8-98f.*) und bei dem dritten Wert um die Aufwandspunkte für die intensivmedizinische Komplexbehandlung im Erwachsenenalter (8-980.*).
▸ Abkürzungen
CC
Komplikationen oder Komorbiditäten
MDC
Hauptdiagnosegruppe (Major Diagnostic Category)
OR
operativ (Operating Room)
ZE
Zusatzentgelt
ZED
Zusatzentgelt, differenziert
Partition "O"
operative Fallpauschalen
Partition "A"
andere Fallpauschalen, z. B. Koloskopie
Partition "M"
medizinische Fallpauschalen