G47Z Andere Gastroskopie oder bestimmte koloskopische Eingriffe

VerwendungFallpauschale — vom Grouper aus Haupt- und Nebendiagnosen, Prozeduren und Falldaten ermittelt; abgerechnet wird sie mit den Werten der Anlage, die zur Versorgungsform des Falles passt.
APartition "A" — andere Fallpauschalen, z. B. Koloskopie. Die Partition sagt, welche Art von Behandlung die Fallpauschale abbildet.
BR 0,8840,884 nach Anlage 1a (Hauptabteilung). Kalkuliert auf 5,7 Belegungstage, Abschlag ab dem 1. und tagesbezogenes Entgelt ab dem 14. Belegungstag.
1 ZusatzentgelteZusatzentgelte, die neben dieser Fallpauschale abgerechnet werden können. Die Liste mit den Beträgen steht unten.
Katalog 2018G-DRG-Version 2018

Bewertung und VerweildauerAnlage 1a

Bewertungsrelation
0,884
Hauptabteilung
Mittlere Verweildauer
5,7 Tg
Belegungstage der Kalkulation
Untere GVD
1 Tg
BR 0,445/Tag
Obere GVD
14 Tg
BR 0,085/Tag
Pflegeerlös
–
nicht im Katalog
Verweildauer-KorridorBelegungstage
Regelbereich
Zuschlag
1114
Untere GVD:
bis Tag 1 · BR 0,445/Tag
Mittlere VWD:
5,7 Tage
Obere GVD:
ab Tag 14 · BR 0,085/Tag

Entgelt berechnen

§ 1 FPV — vereinfacht

Bewertungsrelation0,8843.712,80 €
Effektive Bewertungsrelation0,8843.712,80 €
Summe3.712,80 €

Vereinfachte Berechnung: Zu- und Abschläge der Grenzverweildauern sowie der Pflegeerlös. Verlegungsabschläge, Zusatzentgelte und krankenhausindividuelle Vereinbarungen sind nicht berücksichtigt. Bundesland, Landesbasisfallwert und Pflegeentgeltwert werden in diesem Browser gespeichert; mit einem Bundesland kommt der abrechenbare Landesbasisfallwert (letzter Stand des Jahres) aus den Basisfallwerten.

Bewertungsrelationen je Anlage2

AnlageVersorgungsformBR⌀ VWDuGVDoGVDVerlegungPflege
Anlage 1aHauptabteilung0,8845,71 · 0,44514 · 0,0850,103–
Anlage 1bBelegabteilung0,7155,31 · 0,37013 · 0,0750,090–
Belegoperateur + Beleganästhesist: 0,712

Entwicklung seit 2014

BR 2018 0,884zum Vorjahr ±0,0 %⌀ VWD 5,7 Tage (Vorjahr 5,8)
Bewertungsrelation⌀ Verweildauer, Tage (rechte Achse)
JahrBR±⌀ VWDGVDPflege
2019nicht im Katalog
20180,884±0,0 %5,71–14–
20170,884-0,7 %5,81–14–
20160,890-4,5 %6,11–14–
20150,932+1,6 %6,21–15–
20140,9176,51–15–

Änderungen3

2019Gestrichen
nicht mehr im Katalog
2017Titel geändert
Andere Gastroskopie bei komplexer Diagnose od. oder bestimmte and. Gastroskopie bei schw. KH der Verd.organe oder kompl. Gastroskopie bei nicht schw. KH der Verd., ohne äuß. schw. od. schw. CC, Alter < 15 Jahre od. best. kompl. Gastroskopie, ein Belegungstag koloskopische Eingriffe
2016Titel geändert
Andere Gastroskopie bei schweren Krankheiten komplexer Diagnose od. bestimmte and. Gastroskopie bei schw. KH der Verdauungsorgane, ohne äußerst schwere Verd.organe oder schwere CC oder kompl. Gastroskopie bei nicht schw. KH der Verd., ohne wenig komplexe Gastroskopie, äuß. schw. od. schw. CC, Alter < 15 Jahre od. best. kompl. Gastroskopie, ein Belegungstag
2014Bestand
Andere Gastroskopie bei schweren Krankheiten der Verdauungsorgane, ohne äußerst schwere oder schwere CC oder Gastroskopie ohne wenig komplexe Gastroskopie, Alter < 15 Jahre

Katalogjahre 2014–2026, Werte der Versorgungsform Hauptabteilung(Anlage 1a/1d, sonst krankenhausindividuell). Blasse Werte gleichen dem Vorjahr; eine graue Veränderung der BR fällt in ein Jahr mit neuer Bezeichnung oder Pflegeausgliederung. Kurzzeichen am Jahr: N neu, T neue Bezeichnung, A andere Anlage, P Pflegeausgliederung. Abkürzungen in der Bezeichnung («äuß. schw. CC») gelten nicht als Änderung.

Abrechenbare Zusatzentgelte nach Anlage 81

  • ZE163Erhöhter Pflegeaufwand bei pflegebedürftigen Patienten (DRG-Tabelle 2)219,56 €

Erläuterungen des Katalogs

▸ Erläuterungen zu den Spalten
  1. 1)Belegungstage, die der Kalkulation der Fallpauschale zu Grunde gelegt wurden.
  2. 2)Erster Belegungstag, an dem nach § 1 Abs. 3 ein Abschlag von der Fallpauschale vorzunehmen ist.
  3. 3)Erster Belegungstag, an dem nach § 1 Abs. 2 ein tagesbezogenes Entgelt zusätzlich zur Fallpauschale gezahlt wird.
  4. 4)Eine Zusammenfassung von Fällen bei Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus nach § 2 Abs. 1 und 2 erfolgt nicht.
  5. 5)Wenn die Definition der DRG keine untere Grenzverweildauer und / oder keine obere Grenzverweildauer zulässt, dann werden im Katalog entsprechend keine Werte angegeben.
  6. 6)Bei den in der DRG-Bezeichnung angegebenen Punktwerten für die intensivmedizinische Komplexbehandlung handelt es sich bei dem ersten Wert um die Aufwandspunkte für die intensivmedizinische Komplexbehandlung im Kindesalter (8-98d.*), bei dem zweiten Wert um die Aufwandspunkte für die Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung (8-98f.*) und bei dem dritten Wert um die Aufwandspunkte für die intensivmedizinische Komplexbehandlung im Erwachsenenalter (8-980.*).
▸ Abkürzungen
CC
Komplikationen oder Komorbiditäten
MDC
Hauptdiagnosegruppe (Major Diagnostic Category)
OR
operativ (Operating Room)
ZE
Zusatzentgelt
ZED
Zusatzentgelt, differenziert
Partition "O"
operative Fallpauschalen
Partition "A"
andere Fallpauschalen, z. B. Koloskopie
Partition "M"
medizinische Fallpauschalen