E77E Bestimmte andere Infektionen und Entzündungen der Atmungsorgane, Alter > 9 Jahre

VerwendungFallpauschale — vom Grouper aus Haupt- und Nebendiagnosen, Prozeduren und Falldaten ermittelt; abgerechnet wird sie mit den Werten der Anlage, die zur Versorgungsform des Falles passt.
MPartition "M" — medizinische Fallpauschalen. Die Partition sagt, welche Art von Behandlung die Fallpauschale abbildet.
BR 1,9731,973 nach Anlage 1a (Hauptabteilung). Kalkuliert auf 13,8 Belegungstage, Abschlag ab dem 4. und tagesbezogenes Entgelt ab dem 26. Belegungstag.
1 ZusatzentgelteZusatzentgelte, die neben dieser Fallpauschale abgerechnet werden können. Die Liste mit den Beträgen steht unten.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Bewertung und VerweildauerAnlage 1a

Bewertungsrelation
1,973
Hauptabteilung
Mittlere Verweildauer
13,8 Tg
Belegungstage der Kalkulation
Untere GVD
4 Tg
BR 0,382/Tag
Obere GVD
26 Tg
BR 0,097/Tag
Pflegeerlös
–
nicht im Katalog
Verweildauer-KorridorBelegungstage
Regelbereich
1426
Untere GVD:
bis Tag 4 · BR 0,382/Tag
Mittlere VWD:
13,8 Tage
Obere GVD:
ab Tag 26 · BR 0,097/Tag

Entgelt berechnen

§ 1 FPV — vereinfacht

Bewertungsrelation1,9738.286,60 €
Effektive Bewertungsrelation1,9738.286,60 €
Summe8.286,60 €

Vereinfachte Berechnung: Zu- und Abschläge der Grenzverweildauern sowie der Pflegeerlös. Verlegungsabschläge, Zusatzentgelte und krankenhausindividuelle Vereinbarungen sind nicht berücksichtigt. Bundesland, Landesbasisfallwert und Pflegeentgeltwert werden in diesem Browser gespeichert; mit einem Bundesland kommt der abrechenbare Landesbasisfallwert (letzter Stand des Jahres) aus den Basisfallwerten.

Bewertungsrelationen je Anlage2

AnlageVersorgungsformBR⌀ VWDuGVDoGVDVerlegungPflege
Anlage 1aHauptabteilung1,97313,84 · 0,38226 · 0,0970,129–
Anlage 1bBelegabteilung1,74613,84 · 0,34026 · 0,0860,115–
Belegoperateur + Beleganästhesist: 1,746

Entwicklung seit 2014

BR 2019 1,973zum Vorjahr +7,8 %⌀ VWD 13,8 Tage (Vorjahr 13,4)
Bewertungsrelation⌀ Verweildauer, Tage (rechte Achse)
JahrBR±⌀ VWDGVDPflege
2020nicht im Katalog
20191,973+7,8 %13,84–26–
20181,830+4,2 %13,43–26–
20171,756+20,2 %13,03–26–
20161,461-2,5 %10,93–22–
20151,499-1,3 %11,03–22–
20141,51911,63–24–

Änderungen5

2020Gestrichen
nicht mehr im Katalog
2018Titel geändert
Bestimmte andere Infektionen und Entzündungen der Atmungsorgane Atmungsorgane, Alter > 9 Jahre
2017Titel geändert
Bestimmte andere Infektionen und Entzündungen der Atmungsorgane mit bestimmter komplexer Infektion und schweren CC oder bei Zustand nach Organtransplantation
2016Titel geändert
Infektionen und Entzündungen der Atmungsorgane mit bestimmter komplexer Diagnose oder äußerst Infektion und schweren CC, mit sehr komplexer Diagnose mit äußerst schweren CC oder schweren CC bei Zustand nach Organtransplantation
2015Titel geändert
Infektionen und Entzündungen der Atmungsorgane mit bestimmter komplexer Diagnose oder äußerst schweren CC, mit sehr komplexer Diagnose mit äußerst schweren oder schweren CC
2014Bestand
Infektionen und Entzündungen der Atmungsorgane mit bestimmter Diagnose oder äußerst schweren CC, mit sehr komplexer Diagnose mit äußerst schweren oder schweren CC

Katalogjahre 2014–2026, Werte der Versorgungsform Hauptabteilung(Anlage 1a/1d, sonst krankenhausindividuell). Blasse Werte gleichen dem Vorjahr; eine graue Veränderung der BR fällt in ein Jahr mit neuer Bezeichnung oder Pflegeausgliederung. Kurzzeichen am Jahr: N neu, T neue Bezeichnung, A andere Anlage, P Pflegeausgliederung. Abkürzungen in der Bezeichnung («äuß. schw. CC») gelten nicht als Änderung.

Abrechenbare Zusatzentgelte nach Anlage 81

  • ZE163Erhöhter Pflegeaufwand bei pflegebedürftigen Patienten (DRG-Tabelle 2)228,59 €

Erläuterungen des Katalogs

▸ Erläuterungen zu den Spalten
  1. 1)Belegungstage, die der Kalkulation der Fallpauschale zu Grunde gelegt wurden.
  2. 2)Erster Belegungstag, an dem nach § 1 Abs. 3 ein Abschlag von der Fallpauschale vorzunehmen ist.
  3. 3)Erster Belegungstag, an dem nach § 1 Abs. 2 ein tagesbezogenes Entgelt zusätzlich zur Fallpauschale gezahlt wird.
  4. 4)Eine Zusammenfassung von Fällen bei Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus nach § 2 Abs. 1 und 2 erfolgt nicht.
  5. 5)Wenn die Definition der DRG keine untere Grenzverweildauer und / oder keine obere Grenzverweildauer zulässt, dann werden im Katalog entsprechend keine Werte angegeben.
  6. 6)Bei den in der DRG-Bezeichnung angegebenen Punktwerten für die intensivmedizinische Komplexbehandlung handelt es sich bei dem ersten Wert um die Aufwandspunkte für die intensivmedizinische Komplexbehandlung im Kindesalter (8-98d.*), bei dem zweiten Wert um die Aufwandspunkte für die Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung (8-98f.*) und bei dem dritten Wert um die Aufwandspunkte für die intensivmedizinische Komplexbehandlung im Erwachsenenalter (8-980.*).
▸ Abkürzungen
CC
Komplikationen oder Komorbiditäten
MDC
Hauptdiagnosegruppe (Major Diagnostic Category)
OR
operativ (Operating Room)
ZE
Zusatzentgelt
ZED
Zusatzentgelt, differenziert
Partition "O"
operative Fallpauschalen
Partition "A"
andere Fallpauschalen, z. B. Koloskopie
Partition "M"
medizinische Fallpauschalen