Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Maßnahmen
als Hauptdiagnose
Kodes für die spezifische Verschlüsselung von Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Maßnahmen finden sich beispielsweise in den folgenden Kategorien:
Tabelle 1:
Diese Kodes sind nur dann als Hauptdiagnose zu verschlüsseln, wenn kein spezifischerer Kode in Bezug auf die Erkrankung bzw. Störung existiert. Gleiches gilt für die Kategorien T80–T88 Komplikationen bei chirurgischen Eingriffen und medizinischer Behandlung, anderenorts nicht klassifiziert. Die Kodes aus Tabelle 1 sind Kodes aus T80–T88 vorzuziehen, soweit letztere die Erkrankung bzw. Störung nicht spezifischer beschreiben.
Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Maßnahmen
als Nebendiagnose
Die Regelungen gelten für die Kodierung als Nebendiagnose entsprechend. Die Kriterien der Nebendiagnosendefinition (siehe DKR D003 Nebendiagnosen (Seite 9)) sind zu beachten.
Anhang B: Streichung des Verweises auf Exklusiva der ICD-10-GM aus dieser DKR, da diesbezüglich Missverständnisse und Probleme im Zusammenhang mit der Deutung von Exklusiva der ICD-10-GM aufgetreten sind.
Fallkonstellation 3 (Bis 2012 Kodierempfehlung Nr. 20)
Bei einem Patienten mit einem Billroth II - Magen (Operation vor drei Jahren) wird gastroskopisch eine Anastomositis an der gastrojejunalen Anastomose mit Ulcera im Jejunum beschrieben. Können hier als Nebendiagnose der ICD-Kode T81.
Zwei Tage nach endoskopischer Polypektomie am Magen wird ein Patient mit Teerstuhl stationär aufgenommen. Ursächlich wird eine Blutung aus der Polypabtragungsstelle festgestellt. Was ist die Hauptdiagnose?