Die Änderungen, die InEK selbst aufführt, mit ihrer Begründung.
Anpassung des Absatzes „Systemisches inflammatorisches Response-Syndrom [SIRS]“ an die Änderungen in der ICD-10-GM Version 2020 bei dem Kodebereich R65.-! Systemisches inflammatorisches Response-Syndrom [SIRS].
Aktualisierung des Internetlinks zum Beschluss des Schlichtungsausschusses Bund gem. § 17c Abs. 3 KHG, AZ 01/2015 vom 04.07.2016.
Umfangreiche Überarbeitung der Kodierrichtlinie hinsichtlich der Definition, Kodierung, Berechnung der Dauer einer maschinellen Beatmung sowie der Berücksichtigung von CPAP und High-Flow-Nasenkanülen (HFNC/HHFNC) als Atemunterstützung.
Anpassung der DKR an den aktuellen Stand der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV) sowie Austausch des Begriffes „Abort“ durch „Fehlgeburt“ in der Überschrift der Kodierrichtlinie.
Klarstellung der Kodierung von Mehrfachverletzungen und multiplen Verletzungen hinsichtlich der Verwendung von Kombinations-Schlüsselnummern, die bereits spezifisch die Art und Lokalisation der Verletzung beschreiben. Dies wird am Beispiel einer bimalleolaren Sprunggelenkfraktur erläutert. Darüber hinaus wird die Kodierung einer Schmetterlingsfraktur des Beckens (beidseitige Fraktur des Os pubis und des Os ischium) anhand eines neuen Beispiels klargestellt.
Anpassung einiger Formulierungen an die Hinweise für die Benutzung des OPS. Zusätzlich Übernahme der Neuformulierung des DIMDI zu Einschlussbemerkungen ("Inkl.:") und Ausschlussbemerkungen ("Exkl.:") in den Hinweisen für die Benutzung des OPS.
Klarstellung in Tabelle 1, dass die Regelung „Patientenmonitoring ist nur dann zu kodieren, wenn es sich um eine intensivmedizinische Überwachung oder Behandlung handelt und wenn es nicht Komponente einer anderen Prozedur (z.B. Beatmung, Narkose) ist“ (siehe Anmerkung 1) nur für Prozeduren für Patientenmonitoring aus den Kodebereichen 8-920 bis 8-924 und 8-930 bis 8-932 gilt. Zusätzlich Anpassung des Kodebereiches 8-71 Maschinelle Beatmung und Atemunterstützung über Maske oder Tubus und Beatmungsentwöhnung in Tabelle 2 an die Formulierung im OPS.
Richtlinien mit neuem Versionsbuchstaben oder anderem Wortlaut, die Anhang B nicht nennt — oft redaktionell oder durch zitierte Schlichtungsentscheidungen.
In Anhang B nicht aufgeführt — erkannt am Vergleich der Fassungen.
In Anhang B nicht aufgeführt — erkannt am Vergleich der Fassungen.
In Anhang B nicht aufgeführt — erkannt am Vergleich der Fassungen.
In Anhang B nicht aufgeführt — erkannt am Vergleich der Fassungen.
In Anhang B nicht aufgeführt — erkannt am Vergleich der Fassungen.
In Anhang B nicht aufgeführt — erkannt am Vergleich der Fassungen.
Vergleich 2019 → 2020. Quellen: Datenquellen.