Was sich zum Jahreswechsel 2017 gegenüber 2016 in den Kodier- und Abrechnungskatalogen ändert — neue, geänderte und entfallene Kodes, Bewertungsrelationen und Beträge, aus den amtlichen Katalogen berechnet. Erscheint ein Katalog, steht er hier.
Klarstellung, dass auch bei stationärer Aufnahme zur Einführung eines Kochlea- oder Hörimplantates Diagnosen aus H90.– Hörverlust durch Schallleitungs- oder Schallempfindungsstörung und H91.– Sonstiger Hörverlust als Hauptdiagnose angegeben werden können. Zusätzlich Klarstellung, dass die Aufzählung der Situationen, in denen diese Kodes als Hauptdiagnose kodiert werden können, nicht abschließend ist.
Anpassung der DKR an die Änderungen bei der Diagnose K22.8 Sonstige näher bezeichnete Krankheiten des Ösophagus [Ösophagusblutung o.n.A.] in der ICD-10-GM.
Ergänzung des Absatzes „Schwangerschaft als Nebenbefund“ um eine Regelung zur Verwendung von Diagnosen aus Z35.- Überwachung einer Risikoschwangerschaft. Außerdem Anpassung des Absatzes zur Kodierung von Erkrankungen der Leber in der Schwangerschaft an die Änderungen bei der Diagnose O26.6 Leberkrankheiten während der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbettes der ICD-10-GM.
1 Preisstufen geändert
Verglichen werden die Kataloge, wie sie veröffentlicht sind: ICD-10-GM und OPS über die Überleitungstabellen des BfArM, Fallpauschalen, Zusatzentgelte und PEPP über die Werte der Anlagen, die Kodierrichtlinien über die Nummern und Anhang B. Quellen: Datenquellen.