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Änderungen Kodierrichtlinien (DKR) 2017

Gegenüber 2016: 10 Geändert laut Anhang B · 18 Weitere Textänderungen. Zum Katalog

Die Änderungen, die das InEK selbst aufführt, mit seiner Begründung.

0801p
Schwerhörigkeit und Taubheit
vorher 0801a

Klarstellung, dass auch bei stationärer Aufnahme zur Einführung eines Kochlea- oder Hörimplantates Diagnosen aus H90.– Hörverlust durch Schallleitungs- oder Schall­empfindungsstörung und H91.– Sonstiger Hörverlust als Hauptdiagnose angegeben werden können. Zusätzlich Klarstellung, dass die Aufzählung der Situationen, in denen diese Kodes als Hauptdiagnose kodiert werden können, nicht abschließend ist.

1105d
Gastrointestinale Blutung

Anpassung der DKR an die Änderungen bei der Diagnose K22.8 Sonstige näher bezeichnete Krankheiten des Ösophagus [Ösophagusblutung o.n.A.] in der ICD-10-GM.

1510p
Komplikationen in der Schwangerschaft
vorher 1510n

Ergänzung des Absatzes „Schwangerschaft als Nebenbefund“ um eine Regelung zur Verwendung von Diagnosen aus Z35.- Überwachung einer Risikoschwangerschaft. Außerdem Anpassung des Absatzes zur Kodierung von Erkrankungen der Leber in der Schwangerschaft an die Änderungen bei der Diagnose O26.6 Leberkrankheiten während der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbettes der ICD-10-GM.

1806g
Schmerzdiagnosen und Schmerzbehandlungsverfahren

Anpassung von Beispiel 1 an die geänderte Formulierung bei den OPS-Kodes 5-039.e0 Implantation oder Wechsel eines Neurostimulators zur epiduralen Rückenmarkstimulation mit Implantation oder Wechsel einer Neurostimulationselektrode, Einkanalsystem, vollimplantier­bar, nicht wiederaufladbar und 5-039.34 Implantation oder Wechsel eines permanenten Einzel­elektrodensystems zur epiduralen Dauerstimulation, perkutan.

1917p
Unerwünschte Nebenwirkungen von Arzneimitteln (bei Einnahme gemäß Verordnung)
vorher 1917o

Austausch des Beispiels 1 gegen ein neues Beispiel, welches keinen Bezug zu einer medikamentösen Beeinflussung der Blutgerinnung aufweist. Letzteres wird in den für die Version 2016 aufgenommenen Beispielen 3 und 4 bereits ausführlich erläutert.

D012i
Mehrfachkodierung

Anpassung einiger Formulierungen an das Regelwerk für die WHO-Ausgabe der ICD-10 (Band II). Darüber hinaus Aufnahme der neu in die ICD-10-GM aufgenommenen Diagnosen I50.02! bis I50.05! für das Stadium einer Rechtsherzinsuffizienz sowie Anpassung des Kodebereiches U80.-! Erreger mit bestimmten Antibiotikaresistenzen, die besondere therapeutische oder hygienische Maßnahmen erfordern und des Kodes U81! Bakterien mit Multiresistenz gegen Antibiotika an die Änderungen in der ICD-10-GM.

D013c
Im Systematischen Verzeichnis verwendete formale Vereinbarungen-

Anpassung einiger Formulierungen an das Regelwerk für die WHO-Ausgabe der ICD-10 (Band II).

D015n
Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Maßnahmen

Anpassung von Beispiel 2 und 3 an die Änderungen bei dem Kode I97.8 Sonstige Kreis­laufkomplikationen nach medizinischen Maßnahmen, anderenorts nicht klassifiziert der ICD-10-GM.

P003p
Hinweise und formale Vereinbarungen für die Benutzung des OPS
vorher P003d

Anpassung einiger Formulierungen an die Hinweise für die Benutzung des OPS. Zusätzlich Anpassung von Beispiel 3 an die geänderten Hinweise bei dem Kodebereich 5-820 Implantation einer Endoprothese am Hüftgelenk.

P005k
Multiple Prozeduren/Prozeduren, unterschieden auf der Basis von Größe, Zeit oder Anzahl/Bilaterale Prozeduren

Anpassung von Beispiel 3 an die geänderte Formulierung bei dem OPS-Kode 8-810.8z Transfusion von rekombinantem Faktor VIII: 280.000 Einheiten und mehr.