ZP57.02 Gabe von Romiplostim, parenteral: 200 µg bis unter 300 µg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zu den PEPP-Tagesentgelten abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ATC: B02BX04Wirkstoff im ATC: Romiplostim.
ZE: ZE144.02Dieselben OPS-Kodes lösen im DRG-System ZE144.02 aus. Dieses ZP gilt in der Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP-Entgeltkatalog, Anlage 3).
Katalog 2020PEPP-Version 2020

Entgelt berechnenPEPP-Entgeltkatalog 2020, Anlage 3

ZP57.02 · 644,42 € × 1644,42 €
Im DRG-System: ZE144.02 · 644,42 € × 1644,42 € = gleich
Zusatzentgelt644,42 €

Auslösende OPS-Kodes1