ZP57.01 Gabe von Romiplostim, parenteral: 100 µg bis unter 200 µg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zu den PEPP-Tagesentgelten abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
Fußnoten
  • Dieses Zusatzentgelt ist nur abrechenbar für Patienten mit einem Alter < 15 Jahre.
ATC: B02BX04Wirkstoff im ATC: Romiplostim.
ZE: ZE144.0Dieselben OPS-Kodes lösen im DRG-System ZE144.0 aus. Dieses ZP gilt in der Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP-Entgeltkatalog, Anlage 3).
Katalog 2020PEPP-Version 2020

Entgelt berechnenPEPP-Entgeltkatalog 2020, Anlage 3

ZP57.01 · 368,24 € × 1368,24 €
Im DRG-System: ZE144.0 · 368,24 € × 1368,24 € = gleich
Zusatzentgelt368,24 €

Auslösende OPS-Kodes1